Badeordnung

1. Allgemeines
1.1.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad.
1.2.
Das Bad steht der Allgemeinheit, Schulen, Vereinen und sonstigen Besuchergruppen zur Verfügung.
1.3.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung 
der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
1.4.
Bei der Durchführung des Schwimmunterrichts für Schulklassen, beim Vereinsschwimmen oder anderer Sondernutzungen ist der Nutzer für die Aufsicht und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung selbst verantwortlich. Diesbezüglich sind der Betriebsleitung verantwortliche Personen zu benennen und
Nutzungsvereinbarungen abzuschließen.
1.5.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
1.6.
Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
1.7.
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Handys, Tabletts, oder Fernsehgeräte zu benutzen.
1.8.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Die Betriebsleitung sowie der Aufsicht führende Schwimmmeister sind befugt, Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und den Anordnungen nicht Folge 
leisten, vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Die Nichtbefolgung einer solchen Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich durch den Betreiber geahndet werden.
1.9.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
2. Öffnungszeiten, Badezeiten und Zutritt
2.1.
Die Öffnungszeiten sowie Einlass- und Badeschluss entnehmen Sie bitte den Anschlägen im Eingangsbereich.
2.2.
Das Bad, mit Ausnahme des Vorkassenbereiches, darf nur mit gültigem Ausweis zur Nutzungsberechtigung (z. B. Eintrittsjeton, Abonnement und Trainingsnachweis) 
betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis das Bad betreten dürfen.
2.3.
Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die Entgelte nicht zurückerstattet. Bei verloren gegangenen Datenträger (Sticks) wird die Kaution in Höhe von 10,00 € sowie das Restguthaben nicht erstattet.
2.4.
Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Schwimmbad oder anderen dazugehörenden Räumlichkeiten verschaffen, sich also Leistungen kostenlos erschleichen, werden sofort des Bades verwiesen und bei der Polizei angezeigt. (siehe hierzu auch Punkt 1.8.).
2.5.
Die Badezeit beträgt 2 Stunden. Bei Aufforderung des Personals soll der Gast entweder das Schwimmbecken unverzüglich verlassen oder muss dieser andernfalls einen weiteren Eintritt nachlösen.
2.6.
Die Schwimmbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen. Letzter Einlass ist 60 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit.
2.7.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon bei vorliegender Notwendigkeit einschränken oder verbieten.
2.8.
Während der für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Benutzung des Bades jedermann mit Ausnahme solcher Personen frei, die an ansteckenden Krankheiten oder Hautausschlägen leiden, offene Wunden (ausgenommen nur geringfügige Verletzungen) haben oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen oder Hausverbot bekommen haben.
2.9.
Das Bad ist für Personen mit Behinderungen bestens ausgerüstet. Sollten diese Personen therapeutisch betreut werden müssen, dann ist der Eintritt dieser Begleiter kostenfrei.
2.10.
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres müssen im gesamten Bad von einer volljährigen Person begleitet werden. Die allgemeine Aufsichtspflicht für Kinder durch die Erziehungsberechtigten bleibt in den Bädern erhalten.
2.11.
Tieren ist der Zutritt zu allen Bereichen verboten.
3. Verhalten im Bad
3.1.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was die guten Sitten, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Reinlichkeit in den Badeanlagen verletzt oder gefährdet. Nicht gestattet sind:
a) Ausspucken auf den Boden oder in die Schwimmbecken
b) Fotografieren und Filmaufnahmen in jeglicher Form Dritter und die Benutzung von Ferngläsern
c) Benutzen von Handys und Smartphones
d) Kaugummi kauen während des Schwimmens
3.2.
Über die Benutzung von Animationsgeräten oder anderer Schwimmhilfen im Nichtschwimmer- & im Schwimmerbereich entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal auf der Grundlage der Schwimmbeckenfrequentierung. Die Benutzung von Schwimmflossen bedarf der Genehmigung durch das Aufsichtspersonal. Nichtschwimmer dürfen das Schwimmerbecken lediglich mit Schwimmhilfen und in Begleitung benutzen. Kinder bis 10 Jahren dürfen das große Schwimmerbecken nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
3.3.
Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
3.4.
Das Einspringen in die Becken geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist
b) vom Sprungbereich nur nach vorn gesprungen wird und
c) nur eine Person den Sprungbereich betritt.
Für Unfälle, die sich beim Einspringen ereignen, wird nur gehaftet, wenn dem Badpersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Aufsichtspflicht 
nachgewiesen werden kann.
3.5.
Das Einspringen in den Becken ist nur an der Stirnseite des tiefen Bereiches erlaubt.
3.6.
Das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken, das Unterschwimmen der Sprungblöcke, das Rennen auf den Beckenumgängen und das Turnen an den Einstiegleitern und Haltestangen sind untersagt.
3.7.
Die Wechselkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Zur Aufbewahrung der Garderobe sind die vorhandenen Garderobenschränke zu nutzen.
3.8.
Im Badbereich dürfen keine Taschen oder sonstige Gegenstände abgelegt werden.
3.9.
Behälter aus Glas und andere leicht zerbrechliche Gegenstände dürfen im Umkleide-, 
Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
3.10. Es besteht ein striktes Rauchverbot im gesamten Bad.
4. Haftung
4.1.
Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem sicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
4.2.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für abgestellte Fahrzeuge auf den Stellplätzen.
4.3.
Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad dem Betreiber zufügt.
4.4.
Unfälle oder Schäden sind dem Bäderpersonal unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Durch das Badpersonal erfolgt nur eine Erstversorgung.
5. Besondere Bestimmungen für die Schwimmhalle
5.1.
Die Badegäste dürfen die Barfußgänge der Garderoben (Bereiche ab den Wechselkabinen), die Vorreinigungsräume und die Schwimmhallen nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten. Vor Betreten der Schwimmhallen hat der Badegast im Vorreinigungsraum die Pflicht, seinen Körper mit Seife, Duschgel o.ä. gründlich zu reinigen. Die Verwendung von Seife o.ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
5.2.
Nahrungsmittel und Getränke dürfen ausschließlich im Eingangsbereich und in der 
Cafeteria zu sich genommen werden.
5.3.
Der Aufenthalt in den Hallenbereichen ist nur in Badebekleidung (Badeanzug, Bikini, Badehose, Badeshort und sonstige spezifische Schwimmbekleidungen) gestattet.
6. Ausnahmen
6.1.
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen öffentlichen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Badeordnung Stand 3. November 2014
Der Verwaltungsrat der AGR GALMEI